Das Bild zeigt zwei BRK-Mitarbeiterinnen beim Vorbereitgen der Transporttrage

Krankentransport - Mit dem BRK sicher ans Ziel

Wenn Patienten befördert werden, muss es nicht immer der schnelle Einsatz mit Blaulicht sein. Weitaus häufiger werden Menschen im Krankenwagen transportiert, die zwar medizinische Betreuung brauchen, aber nicht in Lebensgefahr schweben. Für diese Fälle gibt es die BRK-Krankentransporte. Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.
Krankentransport BRK Rosenheim

Schnell und sicher zur Behandlung

Wir bringen Patienten sicher zum Arzt, ins Pflegeheim oder ins Krankenhaus. Solche Krankentransporte sind dann notwendig, wenn jemand liegend transportiert werden muss und deshalb nicht mit dem Taxi fahren kann. Auch Verlegungen und Transporte innerhalb eines Klinik-Geländes oder zwischen verschiedenen Krankenhäusern gehören zum BRK-Service. Dabei können sich die Patienten stets darauf verlassen, dass sie von Profis betreut und in spezialisierten Fahrzeugen bewegt werden. Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung.

Wie bestelle ich einen BRK-Krankentransport

Wenden Sie sich einfach an die Integrierte Leitstelle Rosenheim unter der Rufnummer 08031 19222 bzw. 112, um einen Krankentransport zu bestellen.

Für eine Beratung zum Thema Kostenübernahme durch die Krankenkasse bzw. Kosteninformation für Privatzahler wenden Sie sich bitte an uns, an den BRK Kreisverband Rosenheim, Leitung Rettungsdienst. 08031 30190

Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

Das Foto zeigt zwei Rettungsdienstmitarbeiter mit Fahrzeuge am Hubschrauberlandeplatz in Prien am Chiemsee

Die Mitarbeiter des BRK-Rettungsdienstes sind rund um die Uhr im Einsatz um Menschen bei Notfällen und Unglücken kompetent zu helfen.

das Foto zeigt einen BRK Mitarbeiter, der einen älteren Mann im Rollstuhl über eine Rampe in das Fahrzeug schiebt.

Mit dem Fahrdienst bleiben Menschen trotz gesundheitlicher Einschränkungen mobil und können am Leben teilhaben.

das Foto zeigt eine Mitarbeiterin des BRK Pflegedienstes bei einem Beratungsgespräch mit einer Angehörigen.

Unsere Pfegeberaterinnen erarbeiten mit Ihnen Lösungen, die auf die Situation Ihrer Angehörigen eingehen.

Das Foto zeigt zwei Rettungsdienstmitarbeiter mit Fahrzeuge am Hubschrauberlandeplatz in Prien am Chiemsee

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Mit dem Fahrdienst bleiben Menschen trotz gesundheitlicher Einschränkungen mobil und können am Leben teilhaben.

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