Positives Testergebnis

Das weitere Vorgehen

Sie sind gemäß der Allgemeinverfügung Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie 1 und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen – Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 25. Februar 2021, Az. GZ6a-G8000-2021/505-8, in der Fassung der Änderungsbekanntmachung vom 9. März 2021, Az. GZ6a-G8000-2021/505-15, verpflichtet, sich aufgrund eines positiven Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 umgehend in häusliche Isolation zu begeben und sofort Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt aufzunehmen. Mit dem Gesundheitsamt vereinbaren Sie einen Termin für einen zweiten Test auf SARS-CoV-2 (PCR-Test), um die Infektion zu bestätigen.

Kontaktdaten Gesundheitsamt Rosenheim

Tel.: +49 (0) 8031/392-6002
Fax: +49 (0) 8031/392-9060

oder per E-Mail unter gesundheitsamt(at)lra-rosenheim.de

Informationen zur häuslichen Isolation