Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Was sind das "Freiwillige Soziale Jahr" und der "Bundesfreiwilligendienst"?
Während es sich beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) um ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen handelt, ist der Bundesfreiwilligendienst (BFD) der offizielle Nachfolger des früheren Zivildienstes. Im BRK Kreisverband Rosenheim leisten Jugendliche praktische Arbeit im Rettungsdienst, in der Jugendarbeit, in der Ausbildung, im Bereich Soziale Dienste und Kleiderläden und nehmen daneben an persönlichkeitsbildenden Seminaren teil. Weitere Infos: www.freiwilligendienste-brk.de
Ansprechpartner
Frau
Verena Freiberger
Personalwesen
Tel: 08031 3019-76
freiberger(at)kvrosenheim.brk.de
Tegernseestr. 5
83022 Rosenheim
Wer kann teilnehmen?
Das FSJ wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 17 und 27 Jahren. Im BFD gibt es keine Altersbegrenzung nach oben. Beim BRK Kreisverband Rosenheim ist allerdings auf Grund der Aufgaben und Einsatzgebiete ein Mindestalter von 18 Jahre Voraussetzung.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, verschiedene Einsatzfelder sozialer Berufe kennen zu lernen. Sie lernen Ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und erfahren, wie Ihre Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft ihnen häufig, sich über Ihren zukünftigen beruflichen Weg klar zu werden.
Einmal infiziert vom Rotkreuzfieber gibt es bei uns auch nach Ablauf der Einsatzzeit die Möglichkeit sich in unseren ehrenamtlichen Bereichen wie Bereitschaft, Wasserwacht und Bergwacht oder in unseren Freiwilligenprojekten für längere Zeit ehrenamtlich zu engagieren. Für die entsprechende Ausbildung sorgen wir.
- Qualifizierter Krankentransport im Rettungsdienst (Verpflichtung auf ein Jahr notwendig auf Grund der umfangreichen Ausbildung)
- Soziale Dienste: Essen auf Rädern, Fahrdienst, hauswirtschaftliche Versorgung und Einkaufshilfe für unsere Pflegepatienten, Ambulante Pflege und Mitarbeit bei der Raublinger Tafel
- Kleiderladen "Gutes aus zweiter Hand" (in Rosenheim, Kolbermoor, Wasserburg, Bad Endorf, Kiefersfelden und Raubling)
- Jugendarbeit
- Ausbildung (Koordinierungsstelle Erste Hilfe Kurse etc.)
Voraussetzungen
- Freude am Umgang mit Menschen
- Keine Berührungsängste mit alten und behinderten Menschen
- Teamfähigkeit
- PKW-Führerschein und entsprechende Fahrpraxis
- Mindestalter: 18 Jahre
Freiwillige stellen sich vor- verschiedene Möglichkeiten für ein FSJ oder BFD
Interessiert? Dann melde dich bei unserer Kontaktperson oben rechts!
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