COVID-19: Mögliche Einschränkungen bei der Durchführung von medizinischen Repatriierungen für die Anspruchsberechtigten den angeschlossenen Verbände des Roten Kreuzes
Stand: 12.03.2020
Das Wichtigste in Kürze
Es gibt keinen Leistungsausschluss für an COVID-19 Erkrankte oder für Verdachtsfälle. Bei der Organisation und Durchführung eines Rücktransportes unterliegt der DRK Flugdienst jedoch selbstverständlich den behördlichen Anordnungen am jeweiligen Aufenthaltsort und denen der Bundesrepublik Deutschland.
Durch die sich momentan rasch verändernde weltweite Lage wird im Fall der Fälle aktuell geprüft, welche Maßnahmen konkret realisierbar sind.
1. Transport von an COVID-19-Erkrankten oder von Verdachtsfällen
Nach Abstimmung mit unseren leitenden Ärzten und unseren Transportpartnern gehen wir aufgrund der aktuellen Sachstandslage davon aus, Patienten mit einer COVID-19-Infektion repatriieren zu können. Wir sind in der Zusammenarbeit mit einem Partner grundsätzlich dazu in der Lage, entsprechende Patiententransporte durchzuführen. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass eine Einsatzübernahme immer eine medizinische Einzelfallentscheidung ist und längere Vorlaufzeiten der Transportorganisation zu erwarten sind.
Zusätzlich gilt es weitere Besonderheiten zu beachten:
1) Eine Begleitung durch Angehörige ist nicht möglich (Ausnahme: Beim Transport von Kindern wird eine Einzelfallentscheidung getroffen)
2) Es ist nur kleines Handgepäck erlaubt. Dieses wird im Anschluss desinfiziert oder entsorgt.
3) Jeder Einsatz hängt von verschiedenen Faktoren ab, welche sich jederzeit ändern können:
Überflugerlaubnisse und -freigaben, Quarantäne und Überwachungsvorschriften, etc.
4) Änderungen von Vorschriften und Genehmigungen oder des Patientenzustandes können sich auch während des laufenden Einsatzes ergeben und einen Abbruch der Repatriierung zur Folge haben.
5) Der Einsatz der Flight und Medical Crews erfolgt auf freiwilliger Basis, was die Einsatzverfügbarkeiten reduzieren kann.
Außerdem können die folgenden Einschränkungen bzw. Komplikationen bzgl. eines Transportes auftreten:
1) Für Patienten, bei denen es einen bestätigten Fall einer Infektion mit COVID-19 gibt bzw. die einen begründeten Verdachtsfall1 haben, muss vorab eine Genehmigung des für den Zielort in Deutschland zuständigen Gesundheitsamtes eingeholt werden. Es besteht dann das Risiko, dass eine Einreise untersagt wird bzw. Auflagen gemacht werden, welche einen Transport unmöglich machen.
2) Personen die sich in einem durch die lokalen Behörden unter Quarantäne gestellten Bereich / Region aufhalten, können im Regelfall erst nach dem Ende bzw. der Aufhebung der Quarantäne evakuiert /repatriiert werden.
3) Immer mehr Länder erlassen Reisebeschränkungen. Bis vor kurzem galten diese überwiegend für Passagiere nun aber auch zunehmend für Flight Crews und Medical Crews. Dadurch wird die Zusammenstellung von Flight & Medical Crews deutlich komplizierter und aufwändiger, was zu längeren Vorlaufzeiten der Transportorganisation führen kann.
2. Transport von Patienten, die nicht an COVID-19 erkrankt sind
Die zunehmende Verschärfung der Ein- und Ausreisebestimmungen gilt in immer mehr Ländern mittlerweile auch für Flight und Medical Crews, was zu längeren Vorlaufzeiten der Transportorganisation führen kann.