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Abrechnungshinweise für öffentliche Einrichtungen, Kindertageseinrichtungen und Schulen

Um die Kursgebühren für Ihre Betrieblichen Ersthelfer mit Ihrerm Unfallversicherungsträger abrechnen zu können müssen Sie die vorgegebenen Formaliäten beachten. 

Hierzu wähle Sie bitte einfach Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger aus und beachten dessen Vorgaben.

Bitte wählen Ihren Unfallversicherungsträger

  • Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB)

    Kostenübernahme durch die KUVB in drei kurzen Schritten:

    1. Schritt
    Termin für die betrieblichen Ersthelfer aussuchen und diese Anmelden

    2. Schritt
    Kostenübernahmeantrag an die LUK stellen. Hier gibt es zwei Formulare bitte darauf achten, dass das richtige Formular verwendet wird.

    Kostenübernahmeantrag ausfüllen und an die LUK schicken. Der Antrag wird daraufhin bearbeitet und an den Antragsteller zurückgesandt mit der Anzahl der genehmigten Ersthelfer/Teilnehmer.

    3. Schritt:

    Genehmigten Antrag und das Abrechnungsformular im Original und vollständig ausgefüllt direkt zum Kurstag mitbringen!
     

    Eine Kostenübernahme mit unvollständigen Unterlagen ist leider nicht möglich. Die Kursgebühr kann auch im Nachhinein nicht beim Unfallversicherungsträger eingereicht werden. 

     

  • Bayerische Landesunfallkasse (LUK)

    Kostenübernahme durch die LUK in drei kurzen Schritten:

    1. Schritt
    Termin für die betrieblichen Ersthelfer aussuchen und diese Anmelden

    2. Schritt Kostenübernahmeantrag an die LUK stellen. Hier gibt es zwei Formulare bitte darauf achten, dass das richtige Formular verwendet wird.

    Kostenübernahmeantrag ausfüllen und an die LUK schicken. Der Antrag wird daraufhin bearbeitet und an den Antragsteller zurückgesandt mit der Anzahl der genehmigten Ersthelfer/Teilnehmer.

    3. Schritt:

    Genehmigten Antrag und das Abrechnungsformular im Original und vollständig ausgefüllt direkt zum Kurstag mitbringen!
     

    Eine Kostenübernahme mit unvollständigen Unterlagen ist leider nicht möglich. Die Kursgebühr kann auch im Nachhinein nicht beim Unfallversicherungsträger eingereicht werden. 

  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

    Auch die BGW hat ein eigenes Abrechnungsverfahren implementiert. Seit 01.11.2017 muss die Kostenübernahme beantragt werden. Nähere Informationen zum komfortablen Online-Abrechnungsverfahren finden Sie unter :
    Internet: www.bgn.de, Shortlink = 1439
    Telefon: 0621 4456-3222
    E-Mail: ersthelferausbildung(at)bgn.de

    Bitte beachten Sie, dass die Kostenübernahme spätestens am Kurstag bei uns vorliegen muss. Bitte keine handschriftlichen Ergänzungen auf dem Formular vornehmen!