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Hinweise für die Teilnahme an den Ausbildungsangeboten des BRK-Kreisverbandes Rosenheim

Wir sind ständig bemüht, Ihnen ein umfangreiches und inhaltlich aktuelles Lehrgangsangebot zur Verfügung zu stellen. Hierzu bitten wir um Beachtung der folgenden Bedingungen und Hinweise:

  • Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt und sind verbindlich. Ohne Anmeldung kann eine Teilnahme aufgrund einer Teilnehmerobergrenze nicht garantiert werden.
  • Die Lehrgangsgebühr ist am Tag der Ausbildung in bar zu entrichten. Im Falle einer Rechnungslegung ist der Betrag sofort fällig. Es gelten die bei der jeweiligen Lehrgangsart benannten Gebühren zum Zeitpunkt der Buchung.
  • Betriebliche Ersthelfer bringen den BG-Abrechnungsbogen zum Tag der Ausbildung im Original mit. Dieser beinhaltet die zuständige Berufsgenossenschaft, BG-Mitgliedsnummer und Arbeitgeberbestätigung.
  • Abmeldungen sind mindestens 3 Arbeitstage vor Lehrgangsbeginn vorzunehmen. Wird diese Frist versäumt, so hat der Teilnehmer die jeweilige Kursgebühr voll zu erstatten. Ersatzsteilnehmer sind kostenfrei möglich.
  • Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, u.a. Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt oder bei einer Teilnehmerzahl unter acht Erschienenen gilt die zugesagte Leistung als nicht verfügbar. In diesem Fall kann der Lehrgang abgesagt oder verlegt werden. Die Teilnehmer werden unverzüglich hierüber informiert. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  • Ihre Daten unterliegen dem Datenschutz und werden zum Zwecke der Abrechnung (z.B. der Berufsgenossenschaft, Arbeitgeber) und Kommunikation elektronisch erfasst und gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an unmittelbar betroffene Dritte übermittelt.
  • Für die praktischen Übungen empfehlen wir geeignete Kleidung und rutschfestes Schuhwerk. Bei persönlichen Einschränkungen ist die zuständige Ausbildungskraft rechtzeitig zu informieren.
  • Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen/Lehrgängen/Seminaren erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.