Entlastende Hilfen für Pflegende. Foto: D. Ende/ DRK

Entlastende Hilfen für Pflegende

Zwei Drittel aller pflegebedürftigen Menschen werden von Angehörigen, Nachbarn oder Freunden gepflegt. Durch ihre Unterstützung ermöglichen sie den von Pflegebedürftigkeit betroffenen Menschen den Verbleib in ihrer vertrauten Umgebung. Aufgrund der demographischen Entwicklung gewinnt die qualifizierte Versorgung Pflegebedürftiger durch Angehörige und ehrenamtlich Pflegende zunehmend an Bedeutung. Pflegende Angehörige werden in Zukunft noch stärker gefordert sein als bisher. Das zweite Neuordnungsgesetz der Pflegeversicherung sieht  den Ausbau der Anleitungspflege für Angehörige vor.  Die unterstützenden Angebote des BRK Kreisverbandes Rosenheim zur körperlichen und psychischen Entlastung helfen Ihnen, wieder Kraft zu tanken.

Wir zeigen Ihnen worauf es ankommt

Am wichtigsten ist es in solchen Situationen:
  • einen Überblick über die regional vorhandenen Entlastungs- und Unterstützungsangebote zu bekommen
  • zu klären, ob zu deren Bezahlung Leistungen der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung beantragt werden können
  • zu planen/abzustimmen, wann die Angebote zeitlich genutzt und wann die Familie unterstützt werden soll
An wen richten sich die Entlastenden Hilfen?
Entlastenden Hilfen für pflegende Angehörige
  • an Personen, die zu Hause einen Angehörigen, Freund oder Nachbarn  pflegen
  • an Pflegebedürftige selbst, denn wir bieten auch Tages- und Kurzzeitpflege sowie weitere Betreuungs- und Kulturangebote an.
Welche Angebote gibt es?
  • Ehrenamtlicher Besuchsdienst (§45), der stundenweise die Betreuung des Pflegebedürftigen übernimmt
  • Pflegeberatungseinsätze (§37 Abs. 3)
  • Stundenweise Verhinderungspflege nach §39
Was kosten diese Angebote?
Diese Angebote sind für pflegende Angehörige kostenfrei, da die Kosten von den Pflegekassen übernommen werden. Die Kosten weiterer Angebote erfahren Sie über uns.
Wo kann ich mehr erfahren?

Wir empfehlen beispielhaft zwei Broschüren zu diesen Themen, die Sie kostenlos beim Herausgeber bestellen können:

  • "Wenn das Gedächtnis nachlässt - Ratgeber für die Ambulante Betreuung demenzkranker älterer Menschen"
    Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit
  • "Das Betreuungsrecht"
    Herausgeber: Bundesministerium der Justiz, 11015 Berlin

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Ansprechpartner vor Ort auf.

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das Foto zeigt eine Mitarbeiterin des BRK Pflegedienstes bei einem Beratungsgespräch mit einer Angehörigen.

Unsere Pfegeberaterinnen erarbeiten mit Ihnen Lösungen, die auf die Situation Ihrer Angehörigen eingehen.

Die ambulante Pflege des BRK Kreisverband Rosenheim sorgt dafür, dass Sie zu Hause in gewohnter Umgebung Hilfe bekommen.

das Foto zeigt BRK Mitarbeiter und Fahrzeug bei der Auslieferung von Mittagsmenüs

Das BRK Rosenheim bietet über 200 Mahlzeiten im Menüservice Essen auf Rädern. Wählen Sie individuell aus dem Katalog aus oder nutzen Sie unser komfortables Abo.

Foto zeigt BRK-Mitarbeiterin mit Hausnotrufausrüstung

BRK-Hausnotruf für Rosenheim und die Umgebung. Der Hausnotruf bietet Ihnen Sicherheit und Service rund um die Uhr, gewinnen Sie mehr Lebensqualität.

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