Mit Wirkung zum 16.01. entfällt sowohl für PCR- als auch für Schnelltests der kostenlose Testgrund „Ich befinde mich in Quarantäne und möchte mich freitesten“ bzw. „Testung zur Beendigung der Absonderung“.
Grund hierfür ist der Wegfall der gesetzlichen Quarantäne- bzw. Absonderungspflicht. Bitte prüfen Sie, welcher andere Testgrund auf Sie zutrifft.
Corona-Schnelltests und PCR-Tests
Änderungen bei Schnelltests ab dem 16. Januar 2023
Corona-Schnelltest
PCR-Test
Wichtige Informationen
An unseren Teststellen gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht! Diese gilt unabhängig von gesetztlichen Regelungen und dient dem Schutz aller unserer Kunden.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie verpflichtet sind, sich bei der Anmeldung mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen.
Keine Testung
- Bei Personen, die Blutverdünner einnehmen oder unter Gerinnungsstörungen leiden, kann leider kein Test durchgeführt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
- Bei Kindern unter 6 Jahren kann leider kein PCR-Test durchgeführt werden.
In diesen Fällen bitten wir Sie, einen Termin in Ihrer Haus- oder Kinderarztpraxis zu vereinbaren.
Hinweise
- Sie nehmen freiwillig an dem Coronatest teil
- Ihre Daten werden zwecks Übermittlung des Ergebnisses gespeichert
- Das Rote Kreuz übernimmt keine Haftung
- Im Falle eines positiven Testergebnisses sind wir verpflichtet die Daten an das Gesundheitsamt weiterzuleiten