Gründer und Grundsätze des Roten Kreuzes
Henry Dunant
Der Gründer
Henry Dunant, geb. am 08.05.1828 in Genf, besuchte 1859 Napoleon, der sich zu dieser Zeit auf dem Schlachtfeld von Solferino aufhielt und wurde Augenzeuge einer der blutigsten Schlachten der Geschichte. Eine Schlacht mit 40.000 Verwundeten und Sterbenden, die unzureichend versorgt wurden und kaum ärztliche Hilfe erhielten. Dies war der Anstoß für seine Bemühungen, in jeder nur denkbaren Weise Hilfe zu organisieren und auch selbst zu helfen. Schon bald verwirklichte er seine Pläne bezüglich einer internationalen Hilfsorganisation mit der Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz im Jahre 1863 in Genf.
Am Geburtstag von Henry Dunant, dem 08. Mai, feiern die Mitglieder des Roten Kreuzes den Weltrotkreuztag.
Die Grundsätze des Roten Kreuzes
Sie wurden feierlich verkündet von der XX. Internationalen Rotkreuz-Konferenz in Wien am 08. Oktober 1965:
Menschlichkeit: Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.
Unparteilichkeit: Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse und Religion, sozialer Stellung und politischer Zugehörigkeit. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.
Neutralität: Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten, wie auch zu jeder Zeit an politischen, rassistischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.
Unabhängigkeit: Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die es ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.
Freiwilligkeit: Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillig und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.
Einheit: In jedem Land kann es nur eine einzige nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muß allen offenstehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.
Universalität: Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht einander zu helfen.